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Rente
Schnelle Hilfe für Witwen und Witwer
Witwen und Witwer können beim Tod des Ehepartners schnelle Hilfe von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Private Krankenversicherung im Alter - Vorteil?
Die Private Krankenversicherung muss im Rentenalter nicht unbedingt schlechter sein. Zwar zahlt auch bei den privat Versicherten die Rentenversicherung 50% der des Beitragssatzes, dieser allerdings auf Grundlage des gesetzlichen Beitrages. Der Beitrag für die private Versicherung kann allerdings deutlich höher sein und damit die 50% nicht die Hälfte der Kosten. Dafür hat der Privatversicherte allerdings einen großen Vorteil:
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Keine Sozialabgaben bei Ferienjobs
Die Deutsche Rentenversicherung hat heute in einer Meldung darauf hingewiesen, dass Ferienjobs die nur in Sommerferien ausgeübt werden, nicht Sozialversicherungsbeitagspflichtig sind.
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Kindererziehung ist rentenrelevant
Kindererziehung steigert die Rente. Für den Jahrgang bis 1991 werden das
erste Jahr, für Jahrgänge ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt
angerechnet.
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Neue Broschüre der Rentenversicherung
Die 8. Auflage des Kommentars „Renten an Hinterbliebene & Rentensplitting“ (Stand 1/2010) gibt einen Überblick über das gesamte Spektrum des Rentenrechts für Witwen, Witwer und Waisen. Die Erläuterungen reichen vom Rentenanspruch über die Ermittlung des Rentenbeginns bis zum Hinzuverdienst und werden durch zahlreiche praktische Beispiele ergänzt. Auch das Rentensplitting – als Alternative zur Hinterbliebenenrente – wird ausführlich behandelt.
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Für wen - Rente ab 67 ?
Die Umstellung auf ein gesetzliches Renteneintrittsalter auf 67 Jahre für eine abschlagsfreie Rente geschieht dynamisch. Das bedeutet, dass ab 2012 sich das Regelrenteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat, für den Jahrgang 1948 um zwei Monate usw. verlängert, bis schließlich der Jahrgang 1964 mit 67 Jahren in Rente geht.
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